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Wichtige Empfehlungen an unsere Kunden für gute Qualität
Voraussetzung für die Beschichtung ist, dass die angelieferten Teile mindestens eine Aufhängebohrung von 4 mm aufweisen. Von uns anzubringende Bohrung werden nach eigenem Ermessen plaziert und nach Aufwand berechnet.
An Teilbereiche, die nicht beschichtet werden dürfen (z.B Gewinde), werden Abdeckungen durch uns angebracht (entsprechender Hinweis im Auftrag bzw. den Lieferpapieren erforderlich ). Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
In spitzen Ecken, tiefen Bohrungen oder sonstigen unzugänglichen Stellen kann eine einwandfreie Farbdeckung nicht erfolgen – Rostgefahr.
Müssen Teile satzweise beschichtet werden, sind diese vor Anlieferung zu sortieren und zu kennzeichnen. Ferner bitten wir um eine entsprechenden Vermerk im Anlieferschein
Bei Mehrfarbenbeschichtung sind die Teile deutlich zu kennzeichnen. Dies kann an einer später nicht sichtbaren Stelle mit Filzstift erfolgen, bzw. durch Anhängeschilder. Auch hier bitten wir um entsprechenden Vermerk im Lieferschein.
Um braune Fleckenbildung durch austretende Substanzen bei Teileverbindungen und Doppelungen zu vermeiden, müssen die Teile vom Hersteller bereits vor der Fertigung entfettet werden. Für während der Bearbeitung austretendes Öl oder Fett übernehmen wir keine Verantwortung.
Die Aushärtung der Beschichtung erfolgt bei 200° Celsius. Verwenden Sie deshalb für Weichlötungen nur Lote mit einem Schmelzpunkt von über 230° Celsius. Ferner kann durch austretendes Lötfett Fleckenbildung entstehen. Keine Gewährleistung!
Teile aus Titanzinkblech sind wegen des niedrigen Schmelzpunktes und der daraus resultierenden Tendenz zum Verziehen für eine Pulverbeschichtung nicht geeignet.
Bei lasergeschnittenen Teilen müssen die Schnittkanten zunderfrei sein, da auf der Zunderschicht die Farbe nicht haftet. Eine zunderfreie Schicht erhält man durch Verwendung des Schutzgases Stickstoff, Sandstrahlen oder schleifen.
Bei Gussteilen und feuerverzinkten Teilen können Ausgasungen entstehen. Dies führt zur Blasenbildung und somit zu einer kraterförmigen Oberfläche. Dies läßt sich beim Beschichtungsverfahren nicht verhindern.
Sind Teile demontiert zu beschichten, sollten diese bereits demontiert angeliefert werden. Eine Haftung für die Demontage kann von MPL nicht übernommen werden. Soll die Demontage in unserem Hause vorgenommen werden (auch hier ist ein entsprechender Auftrag bzw. Vermerk im Anlieferschein erforderlich), erfolgt die Berechnung nach Zeitaufwand.
Filzstift, Klebeband, Schutzfolien und sonstige Verschmutzungen z.B. durch Silikon und Klebemassen im sichtbaren Bereich müssen vor der Anlieferung entfernt werden. Wir übernehmen keine Haftung für dadurch entstandene Flecken. Entfernung durch uns wird nach Zeitaufwand berechnet.
Für gebrauchte Teile, die aufgearbeitet bzw. überbeschichtet werden, können wir keine Garantie bezüglich der Oberflächenqualität und Haftung übernehmen.
Bei Anlieferung muß auf dem Lieferschein vermerkt werden, ob es sich um Teile für die Innenanwendung oder um Teile handelt die im Freien verwendet werden
Rücklieferung im Reklamationsfalle sind genauso vorsichtig zu verpacken wie Neuware. Ist die Beschichtung durch unsachgemäße Verpackung beschädigt entsteht zusätzliche Kosten, die in Rechnung gestellt werden.
Teile müssen bei Anlieferung eindeutig gekennzeichnet sein, so dass die Teile den Lieferangaben zuordenbar sind.
Vor dem Aufbringen von Dicht- oder Klebemassen sowie von Schäumen, Siebdruckfarben und Folienbeschriftungen ist die Oberfläche zu reinigen. Es müssen in jedem Fall vorab Versuche gemacht werden. Für evtl. Unverträglichkeit übernehmen wir keine Gewährleistung!
Zur Reinigung nur kaltes Wasser, evtl. mit Zusatz von neutralem bzw. schwach alkalischem Waschmittel verwenden. Zur Reinigung bestens geeignet sind Industriewatte oder weiche Tücher, starkes reiben ist zu unterlassen.
Beschichtete Teile müssen trocken gelagert werden. Bei Hitzestau und Wasserdampfentwicklung entstehen helle Wasserflecken!
Die angelieferten Teile müssen frei von Rost, Weißrost und Zunder (Walzhaut) sein.
Feuerverzinkte Teile, die anschließend beschichtet werden, dürfen nicht passiviert werden. Ausbesserungen haben nach DIN 1461 zu erfolgen. Der Verzinker ist darauf hinzuweisen. Keine Spraydosen für die Ausbesserung von Feuerverzinkten Teilen verwenden.
Rostfreie Edelstähle und Chromnickelstähle sind zur besseren Haftung durch strahlen oder schleifen aufzurauen.
Rahmen- und Hohlprofile sind mit genügend großen Abflusslöchern für die Vorbehandlungsflüssigkeit zu versehen. Die Flüssigkeit muß vollständig ablaufen können.
Ohne Vorgaben im Lieferschein erfolgt die Wahl des Pulverherstellers durch uns.